Hohwald-Werkstätten Neustadt zu Teilen geschlossen

Am 18. März 2020 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Allgemeinverfügung ein Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagestrukturierende Angebote erlassen. Danach dürfen diese Einrichtungen von den dort beschäftigten und betreuten Menschen mit Behinderung nicht betreten werden.

Die Allgemeinverfügung sieht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vor.

Nach Prüfung der Voraussetzungen durch die Werkstattleitung bleiben in unserer WfbM diejenigen Menschen tätig, bei denen auf Grund der Art und Schwere der Behinderung nicht von einer erhöhten Ansteckungsgefahr oder einer besonderen Gefährdung im Fall einer Erkrankung an Covid-19 auszugehen ist und die auf ausgewählten Außenarbeitsplätzen sowie im Bereich der Produktion und Dienstleistung zur Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen Betriebs der Werkstatt zwingend erforderlich sind.

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