ab dem 16. März 2022 gilt die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ des neuen § 20a IfSG. Davon sind auch viele unserer Einrichtungen betroffen (eine Auflistung der betroffenen Einrichtungen finden Sie hier: https://lebenshilfe-psf.de/corona-fuer-mitarbeiter.html#betroffeneEinrichtungen).
Das bedeutet, dass wir am 15. März den Immunitäts-Status unserer Beschäftigten an das Gesundheitsamt melden müssen.
Wir werden dies unter Angabe aller zu berücksichtigenden Kriterien (z.B. dringende Notwendigkeit, um den Betrieb der Einrichtung weiter gewährleisten zu können, Ermöglichung des Abschlusses einer berufsbegleitenden Ausbildung, etc.) tun.
Die Ämter müssen dann die Fälle einzeln prüfen und können über ein Beschäftigungsverbot entscheiden.
Auch wenn wir nach unserem derzeitigen Kenntnisstand damit rechnen müssen, dass in Einzelfällen vom Gesundheitsamt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden kann, so gehen wir im Moment davon aus, dass der generelle Betrieb unserer Einrichtungen nicht gefährdet ist und alle Klienten und Klientinnen weiterhin betreut und versorgt werden können.
Zum Schutz unserer vulnerablen Klient*innen und vor allem auch zum Selbstschutz unserer Beschäftigten werden wir weiterhin die Rahmenbedingungen für eine bessere Impfquote schaffen. Das heißt wir informieren, argumentieren, versuchen zu überzeugen und unterbreiten Impfangebote. Aber wir können niemanden zwangsverpflichten, sich impfen zu lassen und müssen persönliche Entscheidungen akzeptieren.
Da jedoch für alle die Sicherheit unserer Klient*innen an 1. Stelle steht, schützen unsere Beschäftigten durch tägliche Tests, das Tragen vollständiger Schutzausrüstung und die Einhaltung der Abstandsregeln.
Uns ist bewusst, dass diese Situation für alle Beteiligten ein hohes Maß an Verständnis und Mithilfe fordert. Dafür möchten wir uns auch bei Ihnen ganz herzlich bedanken.
Bei all unseren Überlegungen und Maßnahmen steht für uns zu jeder Zeit das Wohl unserer Klient*innen und Beschäftigten im Vordergrund. Wir verfolgen aufmerksam die Entwicklungen in Deutschland und passen unsere Maßnahmen sowie unsere Hygienepläne laufend an die neuen Vorgaben an.